Wenn Sie oder eine der weiteren Zielpersonen die Feuerwehr entweder via Handy oder mittels Handtaster im Gebäude alarmieren oder wenn diese durch eine automatische Alarmweitergabe alarmiert wird, treten dieselben Regelungen in Kraft wie bei einer Alarmierung über die Notfallnummer 118. Deshalb gilt: Die Feuerwehr kann nicht haftbar gemacht werden, wenn infolge eines Einsatzes Schäden am Gebäude entstehen. Die Kosten eines Fehl- oder Falschalarms werden gemäss den gemeindespezifischen Gebührenreglementen verrechnet. |